Individuelle Gesundheitsleistungen

Krankenkassen übernehmen vieles, aber nicht alles

Alle Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) bezeichnet. Diese ärztlichen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert und müssen daher von den Versicherten selbst bezahlt werden.

 

IGeL-Leistungen müssen privat abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auch für Privatversicherte gilt, dass Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn die Patienten der Leistung ausdrücklich zustimmen.

IGel-Leistungen

  • Atteste für Krippe, Kindergarten, Hort oder Schule
  • Sportatteste
  • Reiseimpfungen
  • Laktose und Fruktose Atemteste
  • Selbstzahler Kindergastroenterologische-Sprechstunde
  • Vitamin D Bestimmungen auf eigenen Wunsch
  • Duplikate von Impfpässen oder Vorsorgeheften

Zu den Präventionsmaßnahmen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen, gehört die Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss angeborener Fehlbildungen der Niere und der ableitende Harnwege und die Impfung z. B. gegen Meningokokken der Gruppe B. 

 

 

Wenn Sie sich aus finanziellen Gründen gegen eine IGeL-Leistung entscheiden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Wir möchten immer im Sinne Ihres Kindes handeln und werden sicher eine gute Lösung finden.

 

In unserer Praxis stellen wir Ihnen gern weitere ausführliche Informationen und eine Kostenübersicht der IGeL-Leistungen zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an!